So beugen Sie mit Vollmachten für den Ernstfall vor


August 2015

In der Blütezeit des Lebens mag nie­mand so recht über einen schwe­ren Unfall, eine schlimme Krankheit oder gar über den ei­gen­en Tod nachdenken. Nein, es wird gelebt und für das zukünftige Ren­tner­dasein vorgesorgt - finanziell.

Doch ist es mindestens ebenso notwendig, für den Ernstfall ge­wap­pnet zu sein. So ein Fall ist nicht zwingend der Tod. Ein schwerer Un­fall, ein Schlag­an­fall, ein Herz­infarkt - und, und, und....: Es passiert von einer Sekunde auf die nächste und der Betroffene kann keine eigenen Ent­scheidungen mehr fällen, kann sich nicht äußern. Was dann? Wer entscheidet nun? Wer übernimmt die Ver­antwortung, vielleicht sogar über Leben und Tod?

Bestattungen Bielefeld - Sieweke & Ruthe Bestattungen Bielefeld und Leopoldshöhe - Als Partner im Trauerfall bieten wir Ihnen neben der individuellen Gestaltung Ihrer Trauerfeier folgende Bestattungsformen an: Erdbestattung, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Baumbestattungen. Des weiteren beraten wir Sie gerne im Rahmen der Bestattungsvorsorge.

Wer legt fest, ob es zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen ge­ben soll? Wer will entscheiden, wel­che Art von Bestattung im schlim­msten Fall in Frage kommt? Hand auf's Herz: Das sind persönliche Themen, über die niemand wirklich gern nachdenkt oder gar spricht. Vorsorge für den Ernstfall mit Vollmachten und Verfügungen: Machen Sie sich einmal gründlich Gedanken und leben Sie danach unbeschwerter.

Riskieren wir gemeinsam einen genaueren Blick und differenzieren wir zwischen:

Die Be­treu­ungs­ver­fügung ...

... klärt die Frage, wer im Be­treu­ungsfall, also dann, wenn Sie, aus welchem Grund auch immer, keine tra­gen­den Entscheidungen mehr fällen dürfen oder kön­nen, für Sie eintritt, sprich Entscheidungen für Sie fällt. Dieser Betreuer wird offiziell vom Gericht ernannt und steht unter eben dessen Kon­trolle. Er ist sozusagen Ihr Bevollmächtigter, der Ihre Rechte und Pflichten wahr­nimmt. Mit der Be­treu­ungs­ver­fü­gung bestimmen Sie diese Person.

Die Vor­sorge­vollmacht ...

... sorgt dafür, dass sich im Ernstfall nicht Vater Staat Ihrer vollständig annimmt, sondern ein Mensch, den Sie dafür vorgesehen haben. Le­gen Sie das nicht rechtzeitig fest, stellt der Gesetzgeber Ihre direkte und indirekte Verwandtschaft mit dritten Personen gleich. Das heißt: Vater Staat entscheidet, wer Sie rechtlich vertreten darf. Das muss in diesem Fall nicht die Verwandtschaft sein. Sie sollten das also nicht dem Zufall überlassen, denn im Fall der Fälle hat die entsprechende Person in fast allen rechtlichen Be­reich­en Handlungsfreiheit.

Die Patientenverfügung ...

... stellt im Ernstfall den Patientenwillen in den Vor­der­grund. Denn die Ver­füg­ung legt fest, welche Form der medizinischen Ver­sor­gung Sie dann wählen, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wün­sche zu äußern: In der Regel geht es um le­bens­ver­län­gernde Maßnahmen im Fal­le einer unheilbaren Krank­heit, eines schweren Unfalls mit schlimmsten Folgen, und so weiter. Ist Ihr Wille schriftlich formuliert, sind alle Beteiligten, also An­ge­hö­rige, Ärzte und das Pfle­ge­per­sonal, daran ge­bun­den. Sie müssen Ihren Wil­len respektieren, den Sie ex­akt definieren.

Die Bestattungsvollmacht ...

... entlastet letztlich Ihre An­gehörigen. Sie legt fest, wel­che Art von Bestattung Sie wünschen. Bei einer Feu­er­be­stat­tung sollte das zum Beispiel schriftlich dargelegt sein. Und wenn Sie eine Bestattungsvollmacht er­las­sen, dann seien Sie kon­se­quent: Regeln Sie in diesem Zuge auch gleich alle Details, die mit Ihrer Be­stat­tung zu tun haben: Art und Weise der Bestattungsform, eventuell die Auswahl des Friedhofs, die Gestaltung der Trauerfeier und so weiter. Sie können mit der Vollmacht auch festlegen, wel­cher Bestatter Sie auf Ihrem letzten Weg begleiten soll.

Seien Sie konkret.

Eine Vollmacht oder eine Verfügung ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Das erreichen Sie, wenn Sie klipp und klar für jeden verständlich schreiben, was Sie wollen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachmann beraten, einem Anwalt Ihres Ver­trau­ens zum Beispiel. Bedenken Sie: Es geht um medizinische und rechtliche Formulierungen, die Sie zu allen Sei­ten hin absichern sollen. Neben An­wäl­ten helfen Ihnen auch Ärzte, Notare, Krankenhäuser, soziale Ein­rich­tungen und, für den Fall der Fälle, natürlich auch ein Bestatter Ihrer Wahl.

Sorgen Sie mit Verfügungen und Voll­machten vor, damit Ihr Wille im­mer respektiert wird.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Beratung im recht­lichen Sinne darstellt. Er soll als unverbindliche Anregung verstanden werden, die keinerlei Anspruch auf erschöpfende Vollständigkeit hegt. Dies ist ein freibleibendes Angebot, für das der Betreiber dieser Seite keinerlei Haftung übernehmen kann. Gleichwohl sind wir bemüht, alle Inhalte sorgfältig zu prüfen und sie sachgemäß darzulegen.