August 2015
In der Blütezeit des Lebens mag niemand so recht über einen schweren Unfall, eine schlimme Krankheit oder gar über den eigenen Tod nachdenken. Nein, es wird gelebt und für das zukünftige Rentnerdasein vorgesorgt - finanziell.
Doch ist es mindestens ebenso notwendig, für den Ernstfall gewappnet zu sein. So ein Fall ist nicht zwingend der Tod. Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt - und, und, und....: Es passiert von einer Sekunde auf die nächste und der Betroffene kann keine eigenen Entscheidungen mehr fällen, kann sich nicht äußern. Was dann? Wer entscheidet nun? Wer übernimmt die Verantwortung, vielleicht sogar über Leben und Tod?
Wer legt fest, ob es zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen geben soll? Wer will entscheiden, welche Art von Bestattung im schlimmsten Fall in Frage kommt? Hand auf's Herz: Das sind persönliche Themen, über die niemand wirklich gern nachdenkt oder gar spricht. Vorsorge für den Ernstfall mit Vollmachten und Verfügungen: Machen Sie sich einmal gründlich Gedanken und leben Sie danach unbeschwerter.
Riskieren wir gemeinsam einen genaueren Blick und differenzieren wir zwischen:
... klärt die Frage, wer im Betreuungsfall, also dann, wenn Sie, aus welchem Grund auch immer, keine tragenden Entscheidungen mehr fällen dürfen oder können, für Sie eintritt, sprich Entscheidungen für Sie fällt. Dieser Betreuer wird offiziell vom Gericht ernannt und steht unter eben dessen Kontrolle. Er ist sozusagen Ihr Bevollmächtigter, der Ihre Rechte und Pflichten wahrnimmt. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie diese Person.
... sorgt dafür, dass sich im Ernstfall nicht Vater Staat Ihrer vollständig annimmt, sondern ein Mensch, den Sie dafür vorgesehen haben. Legen Sie das nicht rechtzeitig fest, stellt der Gesetzgeber Ihre direkte und indirekte Verwandtschaft mit dritten Personen gleich. Das heißt: Vater Staat entscheidet, wer Sie rechtlich vertreten darf. Das muss in diesem Fall nicht die Verwandtschaft sein. Sie sollten das also nicht dem Zufall überlassen, denn im Fall der Fälle hat die entsprechende Person in fast allen rechtlichen Bereichen Handlungsfreiheit.
... stellt im Ernstfall den Patientenwillen in den Vordergrund. Denn die Verfügung legt fest, welche Form der medizinischen Versorgung Sie dann wählen, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern: In der Regel geht es um lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer unheilbaren Krankheit, eines schweren Unfalls mit schlimmsten Folgen, und so weiter. Ist Ihr Wille schriftlich formuliert, sind alle Beteiligten, also Angehörige, Ärzte und das Pflegepersonal, daran gebunden. Sie müssen Ihren Willen respektieren, den Sie exakt definieren.
... entlastet letztlich Ihre Angehörigen. Sie legt fest, welche Art von Bestattung Sie wünschen. Bei einer Feuerbestattung sollte das zum Beispiel schriftlich dargelegt sein. Und wenn Sie eine Bestattungsvollmacht erlassen, dann seien Sie konsequent: Regeln Sie in diesem Zuge auch gleich alle Details, die mit Ihrer Bestattung zu tun haben: Art und Weise der Bestattungsform, eventuell die Auswahl des Friedhofs, die Gestaltung der Trauerfeier und so weiter. Sie können mit der Vollmacht auch festlegen, welcher Bestatter Sie auf Ihrem letzten Weg begleiten soll.
Eine Vollmacht oder eine Verfügung ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Das erreichen Sie, wenn Sie klipp und klar für jeden verständlich schreiben, was Sie wollen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachmann beraten, einem Anwalt Ihres Vertrauens zum Beispiel. Bedenken Sie: Es geht um medizinische und rechtliche Formulierungen, die Sie zu allen Seiten hin absichern sollen. Neben Anwälten helfen Ihnen auch Ärzte, Notare, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen und, für den Fall der Fälle, natürlich auch ein Bestatter Ihrer Wahl.
Sorgen Sie mit Verfügungen und Vollmachten vor, damit Ihr Wille immer respektiert wird.
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