Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Liegt eine solche Verfügung oder Willenserklärung nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der nächste Angehörige.
Die Bestattungsart kann frei gewählt werden. Liegen aber keine Verfügungen des Verstorbenen vor, müssen die Angehörigen als Bestattungspflichtige darüber entscheiden, wobei Sie hier auch mündliche Äußerungen des Verstorbenen zu Lebzeiten sowie seine Einstellungen zu besonderen Bestattungsarten berücksichtigen sollten.
Jede Bestattungsform hat ihre eigenen Vorgaben hinsichtlich der Art der Beisetzung und Grabstätte. Sie entscheiden, auf welchem Friedhof Sie eine Grabstätte erwerben möchten - wir erledigen für Sie alle nötigen Formalitäten und suchen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen die passende Grabstätte aus. In diesen schweren Stunden sind wir rundum Ihr fürsorglicher Begleiter. Lassen Sie sich hierzu umgehend von uns beraten.