Bestattungsarten

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Liegt eine solche Ver­fü­gung oder Wil­lens­er­klär­ung nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der nächste Angehörige.

Die Bestattungsart kann frei gewählt werden. Liegen aber keine Ver­fü­gun­gen des Verstorbenen vor, müssen die Angehörigen als Be­stat­tungs­pflicht­ige darüber entscheiden, wo­bei Sie hier auch mündliche Äu­ßer­ung­en des Ver­stor­ben­en zu Leb­zeit­en sowie seine Einstellungen zu be­son­de­ren Be­stat­tungs­arten be­rück­sich­tigen sollten.

Jede Bestattungsform hat ihre eigenen Vorgaben hinsichtlich der Art der Beisetzung und Grabstätte. Sie entscheiden, auf welchem Fried­hof Sie eine Grab­stät­te erwerben möchten - wir erledigen für Sie alle nö­tigen Formalitäten und suchen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen die passende Grabstätte aus. In die­sen schweren Stunden sind wir rundum Ihr fürsorglicher Begleiter. Lassen Sie sich hierzu umgehend von uns beraten.